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STEUERWESEN

BESTEUERUNG VON PRIVATPERSONEN IN FRANKREICH

Eine ständige Weiterentwicklung der Steuergesetze sowie deren Rechtsprechung, verlangt nach einer professionellen Beratung für das Steuerrecht.


Wir beraten Sie in allen Steuerfragen, wenn Sie sich in Frankreich niederlassen, bei der Heimkehr aus einer Expatriation oder wenn Sie eine Investition tätigen möchten.

Wir beraten Sie bei:

  • der Einkommensteuer

  • der Vermögenssteuer bei Immobilienbesitz

  • der Besteuerung bei Erbschaften und Schenkungen

  • der Zugewinnbesteuerung bei mobilem und immobilem Besitz

  • den Risiken beim Rechtsbruch durch falsche Angaben

  • der Nachbesteuerung

  • der lokalen Besteuerung

  • der Steuererklärung

Ancre 1
  • der Mehrwertsteuer auf Immobilien

  • der Vermögenssteuer auf Immobilien

  • den Abgaben bei Eintragung der Immobilie

  • der 3% Steuer auf Gebäude

  • dem Zugewinn auf Immobilien

  • Anwendung des Doppelbesteuerungsabkommens

  • Besteuerung auf Immobiliengewinn, bei möblierten Vermietungen
    und bei Gewinn durch Grundbesitz

Jedes Investment in Immobilien hat steuerliche Konsequenzen, die man kennen und beim Immobilienprojekt berücksichtigen sollte.


Wir beraten Privatpersonen in Deutschland und Frankreich beim Immobilienkauf oder Verkauf über die dortige Besteuerung.

Wir beraten Sie bei:

 
STEUERWESEN BEI VERMÖGEN UND BESITZ 

Der Aufbau und der Behalt von mobilem und immobilen Vermögensbesitz bewirkt steuerliche Konsequenzen.


Man sollte das Vermögen so strukturieren, dass man einer optimalen Besteuerung unterliegt.

Wir beraten Sie bei:

  • der Umstrukturierung Ihres Vermögens

  • der Anwendung der geeigneten Struktur

  • den Konsequenzen durch verschiedene Steuern : Abgaben bei Eintragung, Besteuerung bei Gewinn und Zugewinn und der Vermögenssteuer

  • der Bewahrung des Besitzes bei Aufteilung

  • der Übertragung durch Erbschaft oder Schenkung

  • der Übertragung von Immobilienbesitz bei Unternehmen

  • Steuerstrafverfahren

Ancre 2
Ancre 3
STEUERWESEN BEI EXPATRIATION
Ancre 4

Wenn Sie Frankreich verlassen, um in Deutschland zu arbeiten, oder Deutschland verlassen, um in Frankreich zu arbeiten, hat das Konsequenzen bei der Besteuerung in beiden Ländern. Das Steuerrecht ist komplex und wird in beiden Ländern oft unterschiedlich angewendet.


Sie sollten sich deshalb professionell beraten lassen, um nicht Probleme mit dem Finanzamt zu bekommen.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Fragen zum deutschen und französischen Steuerrecht und wir begleiten Sie mit Rat und Tat bei Ihren Steuerproblemen mit deutschen und französischen Finanzämtern.

Wir erledigen Ihre Korrespondenz und kümmern uns um Ihre Steuererklärungen.

Wir beraten Sie bei:

  • den Steuerangelegenheiten als Nichtansässiger in Frankreich und Deutschland

  • den Steuerangelegenheiten als Expat

  • den Steuerfragen beim Verlassen eines Landes

  • der Strukturierung und Optimierung Ihres Vermögens nach steuerlichen Aspekten

  • den Konsequenzen durch Ihre Expatriation bei Erbschaft und Schenkung

© 2018 Von Maître Mireille Virapoullé Schröder

Rechtliche Informationen

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